Boardinghouse Zweitraum-Oldenburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Zweitraum GmbH  · Kreyenstraße 35  · 26127 Oldenburg

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Zweitraum GmbH. Sie bestätigen mit Ihrer Buchung, dass Sie den Inhalt dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen haben und anerkennen.

 

2. Buchungsanfrage / Vertragsschluss

 

2.1 Mit Ihrer Buchungsanfrage bieten Sie den Vertragsabschluss verbindlich an. Ihre Buchungsanfrage kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Ihre Anfrage begründet jedoch noch keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages mit Zweitraum GmbH.

 

2.2 Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Zwweitraum GmbH kommt erst zustande, wenn Ihre Buchungsanfrage von Zweitraum GmbH schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird, spätestens jedoch mit Zahlungsaufforderung.

 

3. Leistungen und Preise

 

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Kosten für Strom Wasser, Heizung und Endreinigung sind im angegebenen Preis enthalten.

 

3.2 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Buchungsbestätigung gelten die Angaben in der Buchungsbestätigung.

 

3.3 Sofern Sie vertraglich zur Verfügung gestellte Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen, so steht Ihnen kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung zu.

 

4.  Zahlungsbedingungen

 

4.1 Rechnungen der Zweitraum GmbH sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Zweitraum GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Zweitraum GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.

 

4.2 Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch die Zweitraum GmbH ist vorbehalten.

 

4.3 Die Zweitraum GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

4.4 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung Die Zweitraum GmbH aufrechnen oder mindern. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht durch den Kunden.

 

5. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

 

5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Zweitraum GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Zweitraum GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Zweitraum GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

 

5.2 Sofern zwischen der Zweitraum GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche der Zweitraum GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Zweitraum GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer 5 Nr. 5.1 Satz 3 vorliegt.

 

5.3 Der Zweitraum GmbH steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Apartments zu bezahlen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Zweitraum GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

6. Unter- oder Weitervermietung / Ersatzreisende

 

6.1 Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Objekts sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

7. Rücktritt der Zweitraum GmbH

 

7.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Zweitraum GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Zweitraum GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

7.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 4.3 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Zweitraum GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Zweitraum GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

7.3 Ferner ist die Zweitraum GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

    • höhere Gewalt oder andere von Zweitraum GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
    • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
    • die Zweitraum GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Zweitraum GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Zweitraum Oldenburg zuzurechnen ist
    • ein Verstoß gegen oben Klausel 6 vorliegt.

7.4 Bei berechtigtem Rücktritt der Zweitraum GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

8. Unterkunft / Übergabe / Rückgabe

 

8.1 Die Schlüsselübergabe bei Anreise erfolgt persönlich vor Ort oder durch das automatisierte Schlüsselausgabesystem. Nähere Angaben dazu erhalten Sie direkt bei Buchung durch die Zweitraum GmbH.

 

8.2 Ihr gebuchtes Objekt steht Ihnen ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sie haben keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sollte es Ihnen, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, den Schlüssel bis 14.00 Uhr entgegenzunehmen, muss die Übergabe individuell vereinbart werden.

 

8.3 Die Rückgabe muss bis 10.00 Uhr erfolgen. Das Objekt muss pünktlich verlassen werden, um dem nächsten Gast ein gereinigtes Objekt zeitgerecht zur Verfügung stellen zu können. Die Schlüssel sind bei Auszug im Objekt zu hinterlassen.
Danach kann die Zweitraum GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Zweitraum GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

9. Inventar / Mitwirkungspflicht / Gewährleistung / Ausschluss von Ansprüchen

 

9.1 Sie als Kunde des Objektes und evtl. Mitnutzer verpflichten sich, das überlassene Objekt und dazugehörige Inventar pfleglich zu behandeln. Sie haften für fehlendes und / oder beschädigtes Inventar und müssen sich bei Einzug vom ordnungsgemäßen Zustand desselben überzeugen. Eine Geltendmachung gegenüber dem Kunden bleibt Zweitraum GmbH vorbehalten.

 

9.2 Beschädigungen die unmittelbar nach der Anreise oder später festgestellt werden, sind der Zweitraum GmbH unverzüglich anzuzeigen. Es wird empfohlen solche Beschädigungen auch dann anzeigen, wenn diese für Sie nicht störend sind.

 

9.3 Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, einen eventuell bestehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Diese Schadensminderungspflicht erfordert es, Beanstandungen unverzüglich bei uns als Beauftragten des Vermieters anzuzeigen. Eine schuldhafte Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann zur Minderung oder zum Ausschluss von Ansprüchen führen.

 

9.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen müssen Sie innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen, falls Sie nicht ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert worden sind. Auch insoweit empfehlen wir die Schriftform.

 

10. Sonstiges

 

10.1 Belegung: Das Objekt darf nur mit der in der Buchung angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist die Zweitraum GmbH berechtigt, eine zusätzlich angemessene Vergütung pro Person für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen.

 

10.2 Lärmbelästigung: Auch während Ihrem Aufenthalts geht für viele von uns der Alltag weiter. Für entsprechende Geräuschkulissen, z.B. durch Bauarbeiter, Straßenverkehr o.ä., sind wir nicht verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

 

10.3 Haustiere sind nur in den Wohnung 2 und 4 gestattet und können nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung der Zeitraum GmbH mitgebracht werden. Der Kunde haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

 

10.4 Wertgegenstände: Es wird keine Haftung für abhanden gekommene eingebrachte Wertgegenstände übernommen, sofern dies nicht vom Vermieter verschuldet worden ist. Sie bestätigten rein vorsorglich, dass sie haftpflichtversichert sind und persönlich oder Ihre Haftpflichtversicherung für jegliche Schäden erforderlichenfalls eintritt.

 

10.5 Rauchen: Im Objekt besteht Rauchverbot. Das Rauchen ist nur außerhalb des Hauses gestattet.

 

10.6 Parkplätze: Sofern ein PKW-Parkplatz Bestandteil der Buchung ist, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr. Sofern Ihr Fahrzeug aufgrund der Größe oder Beschaffenheit nicht auf den Parkplatz / Stellplatz passen sollte, besteht kein Anspruch oder Minderung des Buchungspreises. Für fremde und widerrechtlich parkende Fahrzeuge erfolgt keine Haftung.

 

11. Hausordnung

 

11.1. Die geltenden Hausregeln sind ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Hausordnung kann von der Website (www.zweitraum-oldenburg.de) angefordert werden oder im Appartment eingesehen werden.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Klauseln Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.

 

 

ZWEITRAUM GmbH
Kreyenstraße 35

26127 Oldenburg

 

 

 

Stand 10/19

 


Anschrift

 

 Kreyenstraße 35

26127 Oldenburg

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